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  FAQ´s Rechtschutzversicherung (häufig gestellte Fragen zum Rechtschutz)
  Hier bekommen Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen in Bezug auf die Rechtschutzversicherung. Sollte gerade das für Sie Interessante nicht dabei sein, so stellen Sie doch Ihre Frage direkt an unser Team aus Versicherungsexperten. Oder rufen Sie uns direkt an und stellen Ihre Frage, die hier nicht aufgeführt ist, am Telefon unter 06221-82070.
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Verkehrsrechtschutzversicherung (Unterschiede)  
Verkehrsrechtschutzversicherung (Deckungsumfang)  
Verkehrsrechtschutzversicherung (Notwendigkeit)  
Versicherungswechsel (Wartezeit)  
Privat und Berufsrechtschutz (Deckungsumfang)  
Privat und Berufsrechtschutz (Ergänzungen und Einschlüße)  
Rechtschutz für Eigentümer und Mieter (Deckungsumfang)  
Kinder mitversichern  
Lebenspartner mitversichern  
Welchen Rechtsanwalt?  
Kostenerstattung  
     
     


Verkehrsrechtschutzversicherung (Unterschiede)

Worin besteht der Unterschied zwischen Verkehrs-Rechtschutz und Fahrzeug-Rechtschutz?

  • Im Fahrzeug-Rechtschutz (für bestimmte Fahrzeuge) oder Verkehrs-Rechtschutz (einzelnes Fahrzeug) sind nur ganz bestimmte, im Versicherungsschein genannte Fahrzeuge versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eine Auswahl aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge.
  • Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtschutz mehrere Fahrzeuge (empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle Fahrzeuge versichert. Während der Vertragsdauer neu hinzukommende Fahrzeuge sind über eine Vorsorgeversicherung, die es im Fahrzeug-Rechtschutz nicht gibt, bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert.
  • Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtschutz Fahrzeuge, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert. nach oben
Verkehrsrechtschutzversicherung (Deckungsumfang)

Was deckt der Verkehrsrechtschutz alles ab ?

  • Schadensersatzrechtschutz, Rechtschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz,
    SIE SIND VERSICHERT:
  • Als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie Anhänger. (Kräder oder andere Zweiräder sind extra zu versichern)
  • Als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer- Vermietungsfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch gemieteter Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
  • Als Fahrer fremder, d.h., Ihnen weder gehörender noch auf Ihren Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehene Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
  • Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
  • Fahrzeuge, die während der Vertragsdauer hinzukommen, sind ebenfalls versichert. nach oben
Vekehrsrechtschutzversicherung (Deckungsumfang)
 

Was deckt der Verkehrsrechtschutz alles ab ?

  • Schadensersatzrechtschutz, Rechtschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz,
    SIE SIND VERSICHERT:
  • Als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie Anhänger. (Kräder oder andere Zweiräder sind extra zu versichern)
  • Als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer- Vermietungsfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch gemieteter Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
  • Als Fahrer fremder, d.h., Ihnen weder gehörender noch auf Ihren Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehene Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
  • Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
  • Fahrzeuge, die während der Vertragsdauer hinzukommen, sind ebenfalls versichert.
  • Als Radfahrer
  • Als Fußgänger
  • Immer, wenn Sie am Verkehrsgeschehen teilnehmen... nach oben
Verkehrsrechtschutzversicherung (Notwendigkeit)
 

Wer sollte den Verkehrsrechtschutz auf jeden Fall haben?

  • Alle Personen, die Ihre Fahrzeuge und sich als Person für die o.g. Fälle abgesichert wissen möchten. nach oben
Versicherungswechsel/ Wartezeit in der Rechtschutzversicherung
 

Ich habe schon eine Rechtschutzversicherung, möchte aber wechseln. Geht das problemlos ?

  • Ja, Sie können zum Ende des Versicherungsjahres (in den Vertrag sehen, wann begonnen) problemlos ihre Versicherung kündigen. Wichtig ist, daß man nur 1 Jahresverträge abschließt! Gilt im Übrigen für alle Sachversicherungen. Sie bekommen bei Versicherungswechsel die Wartezeit meist angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate warten, ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt. Bei Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten. Sollten Sie bereits einen Schadensfall haben, gilt der Rechtsschutz hierfür nicht! Die Wartezeit muß beendet sein, dann erst darf ein Fall (Rechtsstreit, Klage) kommen. nach oben
Privat und Berufsrechtschutz (Deckungsumfang)
 

Was deckt der Privat und Berufsrechtschutz alles ab ?

  • Schadensersatzrechtschutz, Sie leistet, wenn sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für den beschädigten Gartenzaun geltend machen wollen. Arbeitsrechtschutz, Sie leistet, wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der betrieblichen Altersversorgung klären wollen. Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Sie leistet, wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen. Steuerrechtschutz vor Gerichten, Sie leistet, wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung klären wollen, Strafrechtschutz, Sie leistet, wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter. Jäger oder Sportler Prozesse abwehren wollen. Ordnungswidrigkeitenrechtschutz, Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht, Sozialgerichtsrechtsschutz, Disziplinar und Standesrechtsschutz.

SIE SIND VERSICHERT:

  • im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
  • Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.
  • Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in Frage. nach oben
 
Privat und Berufsrechtschutz/ Ergänzungen und Einschlüße
 

Was kann ich zusätzlich in den Privat und Berufsrechtschutz einschließen?

  • Sie können in diesen Rechtsschutz außerdem noch problemlos Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter einschließen. Meist ist es besser, alles zusammen zu nehmen, als Verkehrsrechtschutzversicherung und Mietrechtsschutz einzeln, weil erheblich preiswerter! Leider kann man den Privat- und Berufsrechtschutz nicht trennen. Diese Absicherung ist also nicht einzeln erhältlich, sondern nur in Kombination. nach oben
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter (Deckungsumfang)
 

Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht?

  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten- Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz
  • Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten- Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Eingeschlossen sind auch Garagen und KfZ Abstellplätze.

SIE SIND VERSICHERT:

  • Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.

SIE SIND N I C H T VERSICHERT:

  • Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
  • In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes, der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen. Oder für die Finanzierung eines solchen Vorhabens.
  • In Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung) nach oben
Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichern
 

Wie lange sind Kinder in meinem Rechtsschutzvertrag denn eigentlich mitversichert?

  • Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. ACHTUNG: Die volljährigen Kinder müssen, wenn sie einen eigenes Fahrzeug besitzen, eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen! Im Familienrechtsschutz (Privat- Berufs Rechtsschutz) sind sie aber mit den Eltern mitversichert.
  • Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht).
  • Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung erforderlich. nach oben
 
Lebenspartner in der Rechtschutzversicherung mitversichern
 

Wie versichere ich meinen Lebenspartner?

  • Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familientarif beantragen.(Bitte nicht "Single" ankreuzen, dann wird automatisch der Familienrechtsschutz verglichen). Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert. Tragen Sie ihn im Antrag nur entsprechend ein. Voraussetzung ist jedoch, daß laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im Versicherungsschein entfällt. Auch Alleinstehende mit Kind gelten automatisch als "Familie" und können somit keinen Singlerabatt erhalten.
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf die Kinder des Lebenspartners.
    nach oben
Welchen Rechtsanwalt ?
 

Kann ich jeden Rechtsanwalt in Deutschland nehmen?

  • Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten.
  • Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab 1.7.2004 gültig, über Ihre Rechtschutzversicherung gedeckt ist. (Früher Gebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGO). Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt die Rechtschutzversicherung nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen. nach oben
Kostenerstattung in der Rechtschutzversicherung
 

Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet?

  • Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl
  • Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort
  • Gerichtskosten für Prozesse, Zeugengelder, Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige,
  • Kosten für Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen
  • Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
  • Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im Rahmen des Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
  • Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.nach oben
 

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