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  FAQ´s Kfz- Versicherung (häufig gestellte Fragen zu Autoversicherung)
  Holen Sie sich hier einen Überblick über häufig gestellte Fragen in Bezug auf die Autoverversicherung. Sollten Sie einen wichtigen Punkt vermissen, so stellen Sie doch Ihre Frage direkt an unser Team aus Versicherungsexperten. Oder rufen Sie uns direkt an und stellen Ihre Frage, die hier nicht aufgeführt ist, am Telefon unter 01805-ONINSURE (01805-664678) für € 0,12/Min.
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Versicherungsinformation Autoversicherung  
Vollkaskoversicherung (Notwendigkeit)  
Teilkaskoversicherung (Notwendigkeit)  
Sind Rabatte in der Autoversicherung sinnvoll?  
KfZ- Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung (Deckungsumfang Was ist versichert?)  
KfZ- Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung (Deckungsumfang Wer ist versichert?)  
Kündigung Kfzversicherung  
Insassenunfallversicherung  
Wo überall versichert (Geltungsbereich der Autoversicherung)?  
Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes  
     
     


Versicherungsinformation zur Autoversicherung

Was gibt es zur KFZ Versicherung zu sagen ?

  • Die KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie muss also von jedem abgeschlossen werden. Es gilt hier besonders sorgfältig nach der richtigen Versicherung zu suchen, da sehr hohe Preisunterschiede an der Tagesordnung sind. Bei Schaden, Anmeldung eines Neufahrzeuges, Erhöhung Ihrer Autoversicherung oder zum Jahresende (bis November regulär) können Sie als Halter Ihre Versicherung innerhalb 4 Wochen nach Erhalt der geänderten Versicherungspolice kündigen und wechseln.nach oben
Vollkaskoversicherung (Notwendigkeit)
 

Wann ist eine Vollkaskoversicherung angeraten ?

  • Als Halter eines neuwertigen Fahrzeuges oder besonders teuren Wagens sollten Sie ein Vollkaskoversicherung ins Auge fassen. Sie tritt bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein, auch wenn Sie vom Fahrer selbst verursacht werden. Eine Überlegung ist die Vollkaskoversicherung auch, wenn Sie häufig höhere Schäden mit Ihrem PKW verursachen. Allerdings hat das auch seinen Preis, weil Sie dann meist in der Schadensfreiheitsklasse (SF) sehr hoch sein werden.
  • Ebenfalls abgedeckt sind Vandalismusschäden (z.B. der mit Hausschlüssel gezogene Kratzer im neuen Metallic-Lack).nach oben
Teilkaskoversicherung (Notwendigkeit)
 

Wann ist eine Teilkaskoversicherung angeraten ?

  • Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Diebstahl, Brand, Hagel/Sturm, Marderbiß oder wenn die Scheibe kaputtgeht und ist eigentlich ein "Muß". nach oben
Rabatte in der Autoversicherung (sinnvoll?)
 

Sind Rabatte bei der Autoversicherung eigentlich sinnvoll?

  • Früher richtete sich ein Versicherungsbeitrag hauptsächlich nach dem Fahrzeugtyp, der Motorleistung, den schadenfreien Jahren und dem Zulassungsbezirk. Mehr und mehr gibt es bei vielen Versicherungsgesellschaften Rabatte die sich nach folgenden Kriterien richten:
  • Wenigfahrerrabatt, z.B. jährliche Fahrleistung bis max. 9.000 Kilometer,
  • Neuwagenrabatt, der im Haftpflicht-/Kaskobereich für das erste Jahr nach Zulassung des Wagens 5% - sogar 15% betragen kann
  • Garagenrabatt – das Fahrzeug wird nachts immer in einer verschlossenen Garage oder Doppelgarage geparkt.
  • Einzelfahrerrabatt – der Wagen wird von einer Person gefahren.
  • Partnerrabatt – das Auto wird nur vom Versicherungsnehmer und seinem Ehepartner gefahren.
  • Wir empfehlen Ihnen, möglichst auf Rabatte dieser Art zu verzichten, weil Sie nie sicher sein können diese auch einzuhalten. z.B. wenn Sie EINZELFAHRERRABATT vereinbart haben und Ihre Frau/Mann Tochter oder Sohn mit demWagen fährt und einen UNFALL verursacht. Sie können dann unter Umständen emfindliche Einbußen des Versicherungsschutzes riskieren.nach oben
Kfz- Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung (Deckungsumfang Was?)
 

Was ist bei der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung versichert?

  • Haftpflichtversicherung:
  • Schäden, die Dritten mit dem Kraftfahrzeug zugefügt werden, fallen unter den Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Jeder Halter eines KFZ haftet für Schäden, die anderen beim Gebrauch des Fahrzeuges zugefügt werden, allein aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus (sogenannte Gefährdungshaftung).
    Die Schadenersatzpflicht bezieht sich auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

  • der Versicherungsnehmer (der Vertragspartner des Versicherungs-unternehmens und gleichzeitig Schuldner des Versicherungsbeitrages),
  • der Fahrzeughalter, auch wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist. Das ist z.B. eine studierende Tochter, die das Fahrzeug ausschließlich am Studienort für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Der Vater hat als Eigentümer den Versicherungsvertrag abgeschlossen.
  • der Eigentümer,
  • der Fahrer – dabei sind nicht nur Fahrten durch den berechtigte, Fahrer abgedeckt. Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter und dem Eigentümer zur Leistung verpflichtet, auch wenn z.B. ein Dieb mit einem gestohlenen Wagen einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht,
  • (berufsmäßige) Beifahrer (Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses den Fahrer zu einer Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten begleiten),
  • der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
  • Kaskoversicherung:
  • Die Kaskoversicherung (Teilkasko- und Vollkaskoversicherung) ersetzt am eigenen Fahrzeug die Kosten bei
  • Beschädigungen,
  • Zerstörungen und
  • dem Verlust des Fahrzeuges. nach oben
 
Kfz- Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung (Deckungsumfang Wer?)
   

Wer ist bei der Kfz- Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung versichert?

  • Haftpflichtversicherung:
  • der Versicherungsnehmer (der Vertragspartner des Versicherungs-unternehmens und gleichzeitig Schuldner des Versicherungsbeitrages),
  • der Fahrzeughalter, auch wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist. Das ist z.B. eine studierende Tochter, die das Fahrzeug ausschließlich am Studienort für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Der Vater hat als Eigentümer den Versicherungsvertrag abgeschlossen.
  • der Eigentümer,
  • der Fahrer – dabei sind nicht nur Fahrten durch den berechtigte, Fahrer abgedeckt. Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter und dem Eigentümer zur Leistung verpflichtet, auch wenn z.B. ein Dieb mit einem gestohlenen Wagen einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht,
  • (berufsmäßige) Beifahrer (Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses den Fahrer zu einer Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten begleiten),
  • der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
  • Kaskoversicherung:
Kündigung der Autoversicherung
 

Wann kann die Kfzversicherung gekündigt werden?

  • Bei Verträgen unter einem Jahr endet der Vertrag zum Jahresende und läuft automatisch aus.
  • Ordentliche Kündigung: (normale Kündigung)
  • In der KFZ-Haftpflichtversicherung kann ohne Begründung bei Verträgen ab dem 01.01.95 die Kündigung bis einem Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr. Altverträge haben meist noch eine dreimonatige Kündigungsfrist.
  • In der KFZ-Kaskoversicherung und der Insassenunfallversicherung sollte in den Versicherungsbedingungen überprüft werden, welche Kündigungsfristen bestehen (entweder ein Monat oder drei Monate).
  • Außerordentliche Kündigung: (nicht normale Kündigung)

  • Kündigung nach Beitragserhöhung: Sowohl in KFZ-Haftpflichtversicherung als auch in der Kaskoversicherung kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt gekündigt werden, ab dem die Erhöhung in Kraft tritt.

  • Kündigung nach Änderung der Risikomerkmale: (Regionalklassen, Typenklassen, Schaden- und Schadenfreiheitsklassen): Wenn der Versicherer Ihr Fahrzeug anders als bisher einstuft, gelten die gleichen Regeln wie bei Beitragserhöhungen. Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt auch dann, wenn die Änderungen keine Beitragsveränderungen bewirken.

  • Schadenfallkündigung: Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde.

  • Wenn der Versicherer kündigt, so hat dieser die Prämie für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres zurückzuvergüten.

  • Bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer steht dem Versicherer die Prämie noch für die gesamte Versicherungsperiode zu.
    TIPP: Kündigen Sie im Schadenfall deshalb nur zum Ende der laufenden Periode, nicht mit sofortiger Wirkung.
    HINWEIS: Verschicken Sie Ihre Kündigungen nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein. Dann können Sie den rechtzeitigen Eingang des Schreibens ohne Probleme nachweisen.
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Insassenunfallversicherung
 

Was sichert die Insassenunfallversicherung ab?

  • Insassenunfallversicherung

    Die Insassenunfallversicherung rundet die Palette der Kraftfahrzeugversicherung ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer im Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen. Das tut grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Somit ist die Insassenunfallversicherung eher etwas für Leute mit hohem Sicherheitsbedürfnis, die auch gewappnet sein wollen, wenn z.B. bei Fahrerflucht die für den Unfall verantwortliche Person nicht ermittelt werden kann, die schuldige Person nicht versichert oder mittellos ist, oder der Unfall ohne Verschulden des Fahrers, z.B. durch Wildwechsel, verursacht worden ist.
  • In dem für PKW üblichen Pauschalsystem sind neben dem Fahrer alle berechtigten Insassen des im Versicherungsvertrag bezeichneten Fahrzeugs mitversichert. So ist z.B. auch ein Anhalter ein berechtigter Insasse, wenn er aus Gefälligkeit mitgenommen wird. nach oben
Wo überall versichert? (Geltungsbereich der Autoversicherung)
 

Wo bin ich mit meiner Autoversicherung überall versichert (Geltungsbereich)?

  • Sie habe Deckung in der Haftpflicht, Kasko- und Insassenunfallversicherung in ganz Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Kanarische Inseln oder Madeira. Vergessen Sie bei Fahrten ins Ausland nicht die grüne Versicherungskarte! nach oben
Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes (SF)
 

In welchen Schadenfreiheitsrabatt kann ich mich einstufen lassen? (Voraussetzungen)

  • Beim Kauf eines Fahrzeuges können Sie den Schadenfreiheitsrabatt des vorherigen Kraftfahrzeuges übernehmen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einer anderen als der bisherigen Gesellschaft versichern.
  • Zweitfahrzeuge werden in der Regel in SF-Klasse ½ (Beitragssatz meist 125%) eingestuft. Einige Versicherer stufen aber günstiger ein.
  • Schadenfreiheitsrabatt-Tausch: Wenn Sie sich zusätzlich zu Ihrem bisherigen PKW noch ein Fahrzeug anschaffen, das größer und teurer ist, so kann ein Rabatt-Tausch zwischen dem bereits in einer niedrigen SF-Klasse eingestuften Kleinfahrzeug und dem in SF ½ beginnenden Neufahrzeug lohnen.
  • Rabattübertragung aus Verträgen Dritter: Diese Übertragung ist möglich, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß die den Rabatt übernehmende Person das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat. Bei der Höhe des Schadenfreiheitsrabattes richtet es sich auch danach, wie lange die Person, die den Rabatt übernimmt, das Fahrzeug selbst gefahren hat. Möchte beispielsweise ein Großvater, der in SF-Klasse 18 mit 30% eingestuft ist, seinen Rabatt an seinen Enkel übertragen, der seit sieben Jahren im Besitz des Führerscheins ist, so ist bestenfalls eine Einstufung in SF-Klasse sieben möglich, weil er das Auto maximal sieben Jahre unfallfrei fahren konnte. nach oben
 

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