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  FAQ´s Privathaftpflichtversicherung (häufig gestellte Fragen zu Privathaftpflicht)
  Holen Sie sich hier einen Überblick über häufig gestellte Fragen in Bezug auf die Privathaftpflichtversicherung. Sollten Sie einen wichtigen Punkt vermissen, so stellen Sie doch Ihre Frage direkt an unser Team aus Versicherungsexperten. Oder rufen Sie uns direkt an und stellen Ihre Frage, die hier nicht aufgeführt ist, am Telefon unter 01805-ONINSURE (01805-664678) für € 0,12/Min.
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Privathaftpflichtversicherung (Notwendigkeit)  
Privathaftpflichtversicherung (Wer ist versichert)  
Privathaftpflichtversicherung (Was ist versichert)  
Höhe der Deckungssumme (Notwendigkeit)  
Versicherungswechsel  
Nichtleistungen der Privathaftpflicht  
Kinder mitversichern  
Lebenspartner mitversichern  
Extras zur Privathaftpflicht  
Tierhalterhaftpflicht (Schnellübersicht)  
     
     


Privathaftpflichtversicherung (Notwendigkeit)

Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

  • Wer anderen einen Schaden zufügt haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Das ist sinngemäss die Aussage des § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde. Die private Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab. Da die Haftung per Gesetz nicht begrenzt ist, ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar. Egal, ob man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, oder nur bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschüttet: Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz.
  • Die private Haftpflicht (PHV) ist eine absolute" Mussversicherung". Egal ob Single oder Familie, mit oder ohne Kinder. Senioren, schlichtweg alle brauchen Sie.
    Sie deckt Schäden an fremden Personen und/oder deren Eigentum. Zum Beispiel, wenn ein Radfahrer Verkehrsregeln mißachtet und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Oder beim Sport, z.B. wenn ein Skifahrer die Pistenregeln nicht beachtet und mit einem anderen Skifahrer zusammenstößt.
  • Grundsätzlich muss jeder für Schäden, die er Dritten zufügt, in voller Höhe haften. So kann ein Augenblick der Unachtsamkeit beträchtliche Folgen haben, für die man unter Umständen ein Leben lang zahlt. Selbst Kinder ab dem 7. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungen bei Schadenersatzansprüchen herangezogen werden. Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Sie deckt Ansprüche gegen Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Für spezielle Risiken wie Tiere (z.B. Hunde, Pferde, etc.), Surfer, Oeltankbesitzer, Vermieter, Bauherren, Jäger, Bootsbesitzer ist gesonderter Versicherungsschutz erforderlich!
    Ausfalldeckung: Rettungsanker bei Schäden, wenn die Person, die Sie schädigt, nicht in der Lage ist zu bezahlen und/oder keine Privat-Haftpflichtversicherung besitzt. Dann zahlt Ihre Versicherung den Schaden!
  • Übrigens, für Hundehalter empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nach oben
Privathaftpflichtversicherung (Wer ist versichert?)
 

Wer ist bei der Privathaftpflichtversicherung versichert?

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, zum Beispiel als Familien- und Haushaltsvorstand.
  • als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen. als Radfahrer. bei der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd
  • als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren.
  • als Inhaber einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen einschließlich Ferienwohnung. eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses eines im Inland gelegenen Wochenendhauses sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden
  • Als mitversichert gelten auch: der Ehegatte des Versicherungsnehmers. die unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange Sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschliessenden Berufsausbildung befinden.
  • Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluß an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bestehen.
  • der Ehegatte des Versicherungsnehmers. die unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange Sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschliessenden Berufsausbildung befinden. Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluß an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bestehen. nach oben
Höhe der Deckungssumme in der Privathaftpflicht (Notwendigkeit)
 

Wie hoch sollte die Absicherung (Deckungssumme) in der Privathaftpflicht sein?

  • Wichtig sind hohe Deckungssummen, mindestens aber € 1,5 Millionen, besser aber unbegrenzt für Personen- und Sachschäden.
    Es können alle Familienangehörigen und auch eheähnliche Gemeinschaften versichert werden. Kinder sind meistens nur bis zum Abschluß Ihrer Ausbildung bei den Eltern mitversichert.
  • Vor allem bei Personenschäden gehen die Schäden oft in astronomische Höhen, denn hier können Rentenzahlungen oder Schmerzensgelder notwendig werden. Auch Schäden an der Wohnung (z.B. Zimmerbrand wegen vergessener Kerze) kosten oft richtig Geld. Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie die die Versicherungssumme auf alle Fälle möglichst hoch ansetzen. In der Vergangenheit kam es immer wieder mal vor, daß spielende Kinder gezündelt haben und so Millionenschäden verursacht haben. nach oben
Versicherungswechsel in der Privathaftpflicht
 

Ich habe schon eine Privathaftpflichtversicherung, möchte aber wechseln. Geht das problemlos ?

  • Ja, Sie können zum Ende des Versicherungsjahres (in den Vertrag sehen, wann begonnen) problemlos ihre Privathaftpflichtversicherung kündigen. Wichtig ist, daß man nur 1 Jahresverträge abschließt! Gilt im Übrigen für alle Sachversicherungen. nach oben
Privathaftpflichtversicherung (Was ist versichert?)
 

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung alles ab ?

  • Personenschäden
  • Personenschäden sind alle Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden. Denkbar z.B. beim Sport oder im Straßenverkehr. Die private Haftpflichtversicherung gilt übrigend nicht bei Schäden, die Sie als Kfz-Lenker verursachen. Dafür sollten Sie eine Kfz Haftpflichtversicherung abschliessen.
  • Sachschäden
  • Wenn Dinge durch Ihr Verschulden beschädigt oder zerstört werden spricht man von einem Sachschaden. Ein Beispiel: Sie besuchen Freunde und verbrennen mit Ihrer Zigarette Sofa oder Teppich. Achtung: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind ausgeschlossen! Die Ausnahme hiervon bildet die gemietete Wohnung.
  • Vermögensschäden
  • Vermögensschäden sind Schäden, bei denen niemand verletzt wird und auch keine Gegenstände zerstört werden. Ein Beispiel: Sie sind bei Freunden zu Besuch, Ihre Kinder spielen unbeaufsichtigt in der Wohnung, rufen dabei eine Telefonnummer im Ausland an und die Verbindung besteht für mehrere Stunden. Weder ist jemand verletzt, noch ist etwas kaputtgegangen, aber Ihre Freunde freuen sich über eine Telefonrechnung von ein paar tausend Mark (Euro..). Dieses Beispiel ist ein typischer Vermögensschaden. In der Praxis sind Vermögensschäden eher selten, aber es liegt bei Ihnen, wie hoch Sie dieses Risiko einschätzen. nach oben
 
Nichtleistungen der Privathaftpflicht
 

Für welche Schäden leisten die Privathaftpflichtversicherung nicht?

  • Eine Haftpflichtversicherung kommt nicht auf, wenn Schäden vorsätzlich verursacht werden.
  • Auch bei Schäden, die im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen stehen leistet die Haftpflichtversicherung nicht. Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlosssen, die Ausnahme bildet hier die gemietete Wohnung.
  • Auch Schäden die ohne Verschulden zustande gekommen sind werden nicht ersetzt. Hierzu ein Beispiel: Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig. Stellt Ihr Kind also etwas an und Sie haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen Sie für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.
  • Das bedeutet vereinfacht: Wenn etwas einfach geschieht, ohne dass jemand etwas dafür kann, gibt es dafür auch keine Haftung. Schliesslich spricht das BGB ja davon, dass nur wer anderen schuldhaft einen Schadern zufügt dafür haften muss. Da es in diesen Fällen keine Rechtsgrundlage für etwaige Ansprüchje gibt, zahlt natürlich auch die Versicherung nicht dafür.
  • Einige Versicherer haben aber dieses Problem erkannt, und bieten inzwischen Deckung für Schäden, die durch Kinder unter sieben Jahre verursacht werden. Es hat sich nämlich gezeigt, dass Eltern für solche Schäden aufkommen, um Peinlichkeiten zu vermeiden. Sie wären - rein rechtlich gesehen - dazu aber nicht verpflichtet. nach oben
Kinder mitversichern in der Haftpflichtversicherung
 

Wie lange sind Kinder in meiner Haftpflichtversicherung denn eigentlich mitversichert?

  • Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.
  • Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht).
  • Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist ein eigene Vertrag erforderlich. nach oben
 
Lebenspartner in der Privathaftpflicht mitversichern
 

Wie versichere ich meinen Lebenspartner?

  • Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichern, indem Sie den Familien-Tarif beantragen. Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert. Tragen Sie ihn im Antrag nur entsprechend ein. Voraussetzung ist jedoch, daß laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im Versicherungsschein entfällt.
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Kinder des Lebenspartners.
    nach oben
Extras zur Privathaftpflichtversicherung
 

Welche Extras sind bei der Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

  • Allmählichkeitsschäden
  • Allmählichkeitsschäden geschehen über einen längeren Zeitraum und sind nur dann versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ein Beispiel: Sie bringen einen neuen Wasserhahn im Keller an und beschädigen dabei das Zulaufrohr. Bei einer ersten Prüfung scheint alles dicht zu sein. Nach einigen Wochen bemerken Sie dann, daß sich in der Wand ein Wasserfleck gebildet hat. Eine Überprüfung ergibt, das ein neues Rohr benötigt wird bzw. der Putz von der Wand entfernt werden muß. Nun werden schnell Kosten von einigen tausend Mark fällig. Ein weiteres Beispiel ist der unbemerkt vor sich hintropfende Abfluß der Spüle. Fliesen lösen sich oder in der Wohnung unter Ihnen entstehen Flecken an der Decke. Wir empfehlen daher, diese Risiko mitzuversichern.
  • Schlüsselverlust
  • In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es heute moderne Schließanlagen. Ihr Schlüssel passt in diesem Fall sowohl für die Haustür, als auch für die Eingangstür zu Ihrer Wohnung. Sollten Sie Ihren Schlüssel verlieren, wird Ihr Vermieter darauf bestehen, den Schließzylinder für die Haustür und Ihre Wohnungstür auszutauschen. Schließlich will er sichergehen, daß ein eventueller Finder den Schlüssel nicht zu einem Einbruch benutzt. Da aber alle anderen Hausbewohner den gleichen Schlüssel haben, müssen auch deren Schlösser ausgewechselt werden. Schnell entstehen Kosten von einigen tausend Mark, die Sie durch den Einschluß diese Risikos in Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichern können.
  • Schadenersatz-Ausfalldeckung
  • Schadenersatz-Ausfalldeckung bedeutet, daß Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen denjenigen Schaden ersetzt, den Ihnen ein anderer zugegefügt hat. Am ehesten ist das mit einer Kaskoversicherung vergleichbar. Ein Beispiel: Die Kinder Ihres Nachbarn zündeln auf Ihrem Grundstück und setzen dabei Ihr Haus in Brand. Leider ist Ihr Nachbar nicht versichert und so hoch verschuldet, dass nicht einmal eine Pfändung möglich ist. Die Schadenersatz Ausfalldeckung würde in diesem Fall Schäden übernehmen. nach oben
Tierhalterhaftpflicht (Schnellübersicht)
 

Schnellübersicht über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Die Tierhalterhaftpflicht ist eine relativ preiswerte Versicherung im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe .
    Die Versicherung deckt Schäden, die durch das Tier an fremden Personen entstehen, ab. Wegen des unberechenbaren Tierverhaltens kommt es immer wieder zu Unfällen und Schäden, z. B. ein Briefträger wird vom Hund angefallen und erheblich verletzt oder ein Pferd bricht aus und läuft über die Straße und verursacht dadurch einen Unfall.
  • Der Tierhalter haftet auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung), wenn das Tier nicht dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Halters dient · Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft natürlich, ob Sie überhaupt schadenersatzpflichtig sind.
  • Achten Sie auf möglichst hohe Deckungssummen von mindestens € 1,5 Millionen bei Personen- und Sachschäden.
    Die Tierhalterhaftpflicht versichert Tierarten wie z.B. Hunde, Pferde oder Nutztiere. Nicht versichern können Sie Schäden, die sich vorsätzlich ereignen. Hund als Waffe und dergleichen.
  • Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach Anzahl der Tiere. nach oben
 

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