AGB : Übersicht : Kontakt : Impressum
 

  FAQ´s Gebäudeversicherung (häufig gestellte Fragen zu Wohngebäudeversicherung)
  Holen Sie sich hier einen Überblick über häufig gestellte Fragen in Bezug auf die Autoverversicherung. Sollten Sie einen wichtigen Punkt vermissen, so stellen Sie doch Ihre Frage direkt an unser Team aus Versicherungsexperten. Oder rufen Sie uns direkt an und stellen Ihre Frage, die hier nicht aufgeführt ist, am Telefon unter 01805-ONINSURE (01805-664678) für € 0,12/Min.
  Gehen Sie hier direkt zu den Erläuterungen...  
     
Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?  
Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?  
Welche Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?  
Versicherungswechsel in eine andrere Gebäudeversicheurng (Kündigung)  
Für wen kommt welche Gebäudeversicherung infrage?  
Welche Versicherungssumme ist in der Gebäudeversicherung notwendig? (Gleitende Neuwertversicherung)  
Was ist zu tun im Schadensfall?  
Versicherungsbedingungen einhalten!  
Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?  
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?  
Zusätzliche Einschlüße (Elementarschaden, Überspannungsschäden usw.)  
     
     


Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?

Was ist bei der Gebäudeversicherung alles versichert?

  • VERSICHERT SIND:
  • Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z.B. Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind.
  • Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie Einbauschränke, Küchen und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind. HINWEIS: Von Mietern eingebrachte Sachen versichert dieser im Rahmen eine Hausratversicherung.
  • Zubehör, daß zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. z.B. Brennvorräte und Werkzeug, Alarmanlagen und Markisen, Antennen und Blumenkästen.
  • Kosten für Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, wenn Gegenstände (Möbel, Böden abgedeckt werden müssen.) HINWEIS: Unterschätzen Sie diese Position nicht! Es sind häufig Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand als teurer Sondermüll zu entsorgen. Inder Regel ist dies mit 5% der Versicherungssumme mitversichert. Besser sind jedoch 10%.
  • Mietausfälle. In Standardverträgen bis zu 1 Jahr zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen die entgangene Miete wenn diese nicht benutzbar sind. Bei selbstgenutzten Objekten wird der ortsübliche Mietwert angerechnet.nach oben
Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?
 

Was ist bei der Gebäudeversicherung alles nicht versichert?

  • NICHT VERSICHERT SIND:
  • Alle vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Schäden. Als grob fahrlässig gilt, wer z.B. im Winter sein Haus nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren, oder wenn Sie verreisen und den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht sperren.
  • IM BEREICH FEUER:
  • Sachen, die ihrem Zweck nach bewußt Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, wie Kaminbrand.
  • IM BEREICH LEITUNGSWASSER:
  • Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm.
  • Schäden, die VOR Fertigstellung des Gebäudes entstehen.
  • Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
  • Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch. HINWEIS: Diese sind aber durch Zusatz im Bereich ELEMENTARSCHÄDEN versicherbar.
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre. HINWEIS: Rohre dieser Art sind durch Mehrbeitrag versicherbar.
  • IM BEREICH STURM/HAGEL:
  • Schäden durch Stürme UNTER Windstärke 8
  • Schäden VOR Fertigstellung des Gebäudes
  • Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist.
  • Schäden durch Lawinen und Sturmflut. HINWEIS: Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Bereich der ELEMENTARSCHÄDEN versicherbar.
  • Schäden durch Hagel, Schnee,Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt.
  • Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein.nach oben
Welche Schäden sind in der Gebäudeversicherung abgedeckt?
 

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?

  • Sie können selbst wählen, welche Risiken Sie abgesichert wissen möchten. Folgende drei Hauptrisiken sind ratsam:
  • FEUER:
  • Dieses Risiko ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos ein MUß! Sie bekommen Schäden durch
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion. Das ist wichtig, denn es passiert immer wieder, daß es bei einem Unwetter zu einem Kurzschluß kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht. HINWEIS: Alle, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten eine Feuerversicherung abschließen, die Rohbauten beinhaltet (Leitungswassser- und Sturmrisiken sind nach Fertigstellung des Hauses nachträglich abschließbar) Hierdurch werden Risikozuschläge gespart, diesonst im Rahmen einer Feuerrohbauversicherung anfallen. Der Einschluß des Rohbaus gilt meist für 24 Monate. Dauert der Bau länger,so müssen Sie es dem Versicherer anzeigen.
  • LEITUNGSWASSER:
  • Dieser Schutz ist in jenen Gegenden empfehlenswert, in denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung und sanitäre Anlagen angreifen.
  • Insbesondere versichert sind:
  • Schäden, unmittelbar verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen
  • Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen. AUSNAHMEN: Der Versicherer kann Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen..
  • STURM/HAGEL:
  • Hiervon profitieren vor allem Eigentümer von Immobilien in Gegenden, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagel heimgesucht werden.
  • Es werden hierbei folgende Schäden reguliert:
  • Direkte Sturmschäden am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer, geknickte Antennenoder zerstörte Regenrinnen
  • Ein Baum fällt bei einem Sturm auf das Dach und es regnet als Folge ins Haus. (Nicht versichert hingegen sind Schäden durch Regen, die dadurch entstehen, daß versehentlich ein Fenster offen gelassen wird)
  • Hagelschäden nach oben
Versicherungswechsel/ Kündigung
 

Wann kann ich meine Gebäudeversicherung kündigen?

  • ORDENTLICHE KÜNDIGUNG:
  • Ohne Begründung kann die Kündigung 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Meist der ursprünglich Beginn der Versicherung (Sehen Sie in den Vertrag oder wann wird abgebucht?) Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
  • SCHADENSFALLKÜNDIGUNG:
  • Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde. Kündigen Sie nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung sondern zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer in jedem Fall die Prämie zusteht.
  • VERTRAGSLANGLÄUFER:
  • Alle Verträge, die ab dem 25.6.1994 für mehr als 5 Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. HINWEIS: Keine Kündigung nach einer Prämienerhöhung, da es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt. nach oben
Für wen kommt welche Gebäudeversicherung infrage?
 

Wann sollte man eine Wohngebäudeversicherung haben?

  • Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer haben. Nach einem Brand, aber auch durch Leitungswasser (Rohrbruch) Sturm oder Hagel kann der Schaden so hoch sein, daß der der Eigentümer diesen schwer aus der eigenen Tasche bezahlen kann und vor dem finanziellen Ruin steht. Die Banken wollen ohnehin für eine Immobilienfinanzierung einen Nachweis über zumindest eine FEUERVERSICHERUNG haben.
  • Da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt, also die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern. Meist empfehlen wir aber, alles zusammen zu machen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb von 4 Wochen gekündigt und neu abgeschlossen werden. Je nach Bedarf.
  • TIP: Sie sollten als KÄUFER eine bestehende Police nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. GRUND: Der Jahresbeitrag stehe sowieso der Versicherung zu, auch wenn Sie unterjährig kündigen nach oben
 
Welche Versicherungssumme ist bei der Gebäudeversicherung notwendig? (Gleitende Neuwertversicherung)
 

Welche Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung und wie wird diese berechnet? Was ist die "gleitende Neuwertversicherung"?

  • Um zu gewährleisten, daß im Schadensfall
  • bei einer Gebäudebeschädigung die Reparaturen in voller Höhe ersetzt werden,
  • bei einem Totalschaden das Gebäude ohne Abzüge wieder im ursprünglichen Zustand wiederaufgebaut werden kann, ist Voraussetzung, daß die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hauses entspricht.
  • GLEITENDE NEUWERTVERSICHERUNG:
  • Zentrales Ziel dieser Versicherung ist es, daß Immobilienbesitzer bei einem Totalschaden auch Jahre nach dem Versicherungsabschluß immer den Betrag ersetzt bekommen, der nötig ist, um das Haus wieder komplett neu aufzubauen, Hierzu ist es sinnvoll, bei Abschluß der Versicherung die Herstellungskosten des Hauses genau zu ermitteln. Als beste Methode bietet sich die Berechnung nach Wohnfläche oder umbauten Raum und Ausstattungsmerkmalen an: Auf einem Fragebogen (bei oninsure.de in der Vergleichseingabemaske) werden vor Abschluß zur Wertermittlung genaue Angaben erfragt:
  • Bauart des Hauses (Massiv- oder Fertigbauweise, Ziegel- oder Strohdach, Ein- oder Mehrfamilienhaus...
  • Größe des Hauses (Quadratmeter Wohnfläche oder Kubikmeter umbauter Raum)
  • Ausstattung des Hauses ( Hochwertige sanitäre Einrichtung oder Fußbodenheizung)
  • Auf Basis dieser Informationen werden die Herstellungskosten automatisch durch oninsure.de ermittelt. Es eignet sich aber auch der sog. 1914 er Wert, d.h. es wird anhand des Wertes aus diesem Jahre auf den heutigen Neuwert oder Wert hochgerechnet. Wenn Ihnen dieser bekannt sein sollte, tragen Sie ihn bitte in die Vergleichsmaske ein. HINWEIS: Werden nach der erstmaligen Summenermittlung Neu-, Um- und Anbauten durchgeführt, müssen diese der Gesellschaft gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend angepaßt wird.nach oben
Was ist zu tun im Schadensfall?
 

Wann muß ich meiner Gebäudeversicherung den Schadensfall melden und welche Maßnahmen muß ich ergreifen?

  • Im Schadensfall sollten unverzüglich folgende Maßnahmen direkt ergriffen werden:
  • den Schadensort so gut wie möglich absichern (ohne die eigene Gesundheit zu gefährden)
  • den Versicherer so schnell wie möglich informieren
  • bei einem Brand immer die Feuerwehr benachrichtigen
  • Bei Leitungswasserschäden immer den Haupthahn schließen
  • zugefrorene Rohe immer vom Fachmann auftauen lassen
  • alle Schäden dokumentieren, am besten forografisch.nach oben
 
Versicherungsbedingungen einhalten!
 

Was muß ich beachten, daß der Versicherungsschutz nicht verloren geht?

  • Es sind (wie auch bei anderen Sachversicherungen) bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, damit der Versicherungsschutz bei der Gebäudeversicherung nicht verlorengeht:
  • Die Immobilie muß in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. An- oder Umbauten sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen
  • Sonstige Erhöhungen des Risikos, z.B. wenn ein Gewerbebetrieb in das Haus einzieht, sind ebenfalls anzugeben
  • Alle behördlich und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen müssen beachtet werden
  • Bei leerstehendem oder vorübergehend nicht genutzten Gebäuden müssen alle wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. Wer sich längere Zeit nicht Zuhause aufhält, muß dafür sorgen, daß das Gebäude kontrolliert und beheizt wird.nach oben
Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
 

Welche Kosten bekomme ich bei der Gebäudeversicherung im Schadensfall erstattet?

  • Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/ Hagelversicherung zahlen im Schadensfall:
  • die notwendigen Reparaturkosten am beschädigten Gebäude
  • den aktuellen Neubauwert eines zerstörten Gebäudes. Den Neubauwert erhalten Sie allerdings nur, wenn eine "gleitende Neuwertversicherung" abgeschlossen wurde, bei der Versicherungsleistungen und Prämien sich automatisch entsprechend der Kostenentwicklung in der Bauindustrie entwickeln (in der Regel steigende Tendenz) HINWEIS: In den Vergleichen bei oninsure.de enthalten. nach oben
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?
 

Wonach richten sich die zu zahlenden Prämien bei der Gebäudeversicherung?

  • Die Höhe des Beitrages richtet sich nach folgenden Einflußgrößen:
  • Bauweise (z.B. ist ein Lehm- Fachwerkhaus teurer als ein Steinhaus, weil das Brandrisiko höher ist) und Nutzungsart (gewerbliche Nutzung ist gegenüber Nutzung zu reinen Wohnzwecken meist teurer) des versicherten Gebäudes
  • Versicherten Gefahren (Feuer- Leitungswasser, Sturm/Hagel als Einzelpolice oder in Kombination plus evtl. Zusätze)
  • Versicherungssumme (gleitender Neuwert, fester Neuwert, Zeitwert)
  • Geografische Lage des versicherten Objektes, in Bezug auf die Risiken Leitungswasser und Sturm (teilweise auch bzgl. Elementarrisiken wie Erdbeben). Es existieren unterschiedliche Tarifzonen.nach oben

 

Zusätzliche Einschlüße der Gebäudeversicherung (Elementarschaden, Überspannungsschaden, usw.)
 

Welche zusätzlichen Einschlüße sind bei der Gebäudeversicherung sinnvoll?

  • ZUSÄTZLICHE EINSCHLÜßE:
  • ELEMENTARRISIKEN, wie
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Überschwemmung
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Bedenkenswert ist dieser Einschluß wirklich nur für Hauseigentümer in den Regionen, die für solche Schäden denkbar sind. Meist wird diese Deckung mit eine Selbstbeteiligung je Schadensfall von 10% angeboten. Voraussetzung dafür, daß diese Versicherung überhaupt erhältlich ist, sind ZEHN schadensfreie Jahre!
  • ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN:
  • das sind Induktionsschäden, die durch Blitzschlag verursacht werden. Der Einschluß ist nur sinnvoll, wenn Sie teure (fest eingebaute) Elektronik im Haus haben. (Heizungssystem, sanitäre Anlagen), die große Schwankungen in der elektrischen Spannung nicht aushalten. Normale Elektrogeräte wie Fernsehapparat, Stereoanlage, Waschmaschine usw. sind in der Regel Bestandteil der Hausratversicherung.
  • BEWEGUNGS- UND SCHUTZARBEITEN:
  • Das sind Kosten, die entstehen, wenn Gegenstände beiseite geräumt werden müssen, um den Brandherd bei Löscharbeiten zu erreichen.
  • AUFRÄUMUNGS- UND ABBRUCHKOSTEN:
  • Diese Kosten entstehen nach einem Schaden, und beinhalten auch Dekontaminierung des Schutts. Die beiden letztgenannten Positionen sind nicht zu unterschätzen. Häufig sind Bauschutt oder Rückstände nach einem Brand als teurer Sondermüll zu entsorgen. In der Regel sind diese Kosten mit 5% der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung auf 10% ist aber ratsam.nach oben

 

Berufsunfähigkeit : Kranken : Leben : Rente : Schwere Krankheit : Unfall : VWL : Haftpflicht : Hausrat : Kfz : Rechtsschutz : Gebäude
© oninsure.de 2002-2018 Alle Rechte vorbehalten